I. Vertragspartner

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen dem „dj anvo“ (André Vogt) nachfolgend dj anvo genannt und seinen Vertragspartnern (Kunden). Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

Ausnahme:
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sich dj anvo diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat.

II. Vertrag / Angebote

Verträge zwischen dj anvo und seinen Kunden entstehen durch
– Annahme eines schriftlichen Angebotes
– schriftlicher Vertrag
– das gesprochene Wort

Alle von dj anvo erstellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

III. Rücktritt vom Vertrag / Stornierung der Buchung

Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:
Rücktritt bis 90 Tage vor der Veranstaltung: 25 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 60 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 30 Tage und weniger vor der Veranstaltung: 80 % der vereinbarten Gage

Ausnahmen:

Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einer Buchung an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.

Ein Rücktritt seitens dj anvo ist nur möglich durch:
Technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod, höhere Gewalt. In diesem Falle wird sich dj anvo um Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart bemühen. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich schriftlich zu erfolgen.  Sollte eine Anzahlung (wird mit Buchungsbestätigung per Mail und per Rechnung seitens dj anvo versendet) nicht innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang geleistet sein, dann erfolgt automatisch der Rücktritt durch dj anvo.

Die Anzahlung bei Buchung ist eine Reservierungsgebühr und Bestandteil der vereinbarten Gesamtgage, aber dann weiterhin rechtskräftig sowie per sofort fällig und wird zur Aufwands.- und Ausfallentschädigung, wenn die Buchung bis zu 90 Tage vor der Veranstaltung storniert wurde.

Die Reservierungsgebühr wird anteilig je nach Zeitpunkt des Rücktritts (bis 60 Tage, bis 30 Tage vor der Veranstaltung des Kunden) mit den Stornokosten verrechnet.

IV. Haftung

Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von dj anvo, die durch ihn selbst, Gäste oder Besucher seiner Veranstaltung entstehen.

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschliesslich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch dj anvo verursacht worden ist.

Sofern dj anvo durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äussere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

Ausnahme (Corona-Pandemie): Die Reservierungsgebühr bei Verschiebung der Veranstaltung durch den Kunden führt nicht zu einer Aufwands.- und Ausfallentschädigung (siehe Nr. III), wenn eine behördliche Anordnung für den Veranstaltungstermin vorliegt. 

Bei Verschiebung der Veranstaltung, bleibt die Reservierungsgebühr automatisch an dem neuen Termin, Bestandteil der vereinbarten Gesamtgage. Eine Rückzahlung bei dann gänzlicher Absage der Veranstaltung aus anderem Grund des Kunden ist nicht möglich. Dann folgt Nr. III Abs. 1 & 5 (Stornokosten)

V. Zahlungen

Zahlungen sind ohne Abzug und ausschliesslich an dj anvo direkt vorzunehmen, folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:

a) Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung.
b) Überweisung im Voraus auf ein von dj anvo genanntes Konto unmittelbar nach Rechnungseingang, maximal jedoch innerhalb 7 Tagen nach Rechnungseingang
c) Anzahlungen innerhalb 7 Tagen nach Rechnungseingang

Nicht akzeptiert wird:
a) (Euro)Schecks, Kreditkarten oder ähnliches.

VI. GEMA-Gebühren

Alle anfälligen Gebühren für die GEMA werden ausschließlich vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Dies gilt ausdrücklich auch für digitale und analoge Vervielfältigungen und Tonträger (PC, MD, CD, Cassette, usw).

VII. Auf- und Abbau der DJ-Anlage

Der Auf- und Abbau der DJ Anlage (Ton & Lichttechnik) erfolgt zeitnah vor und nach der Veranstaltung. Hierzu müssen die Räumlichkeiten bzw. der Veranstaltungsort für dj anvo zugänglich sein. Es ist der kürzeste Weg um das Equipment zu transportieren und aufzustellen frei zu halten. Treppen, Stufen oder sonstige Hindernisse sind im Vorfeld „vor Vertragsabschluss“ mitzuteilen. Der Auftraggeber hat dafür sorge zu tragen, das ein genügend abgesicherter Stromanschluss: 2 x 220 V / je 16 A Schuko, sowie ausreichend sichere Stellfläche für das DJ-Equipment zur Verfügung steht. Der Stromanschluss muss ausschliesslich für die Technische Anlage des DJ’s/Künstlers zur Verfügung stehen. Es dürfen keine zusätzlichen Geräte wie z.B. Kühlgeräte, Zapfanlagen, Zeltbeleuchtungen, etc. an den gleichen Stromkreislauf angeschlossen werden.

VIII. Vorschriften

Der Veranstalter versichert, daß der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen.

IX. Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist die Stadt Oldenburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: aktualisiert am 24.04.2020